Rechnungslegung / Rechnungsprüfung für KIWANIS Clubs
Entsprechend den Bestimmungen des § 21 Vereinsgesetz (VerG) hat das Leitungsorgan (der Vorstand als Gremialorgan) dafür zu sorgen, dass die Finanzlage des Vereins rechtzeitig und hinreichend erkennbar ist. Der Vorstand hat daher ein entsprechendes Rechnungswesen einzurichten und insbesondere für die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben zu sorgen. Zweckmäßig wäre die Erstellung eines Budgets zu Jahresbeginn, um eine mögliche Überschreitung der Ausgaben über die Einnahmen rechtzeitig sichtbar zu machen.
Das Budget sollte in ein Vereins- (Verwaltungs-) und ein Charity-Budget gegliedert sein, mit getrennten Bank- und Buchhaltungskonten. Andernfalls besteht die Gefahr der zweckentfremdeten Verwendung von Charity-Geldern. Ein Polster für unerwartete Ausgaben schadet nicht, aber wenn sich zu hohe Rücklagen gebildet haben (d.h. ein Überschuss von 2 Jahren), könnte den Status der Gemeinnützigkeit gefährden, vor allem wenn noch nicht klar ist, wofür die Rücklagen verwendet werden.
Der Vorstand hat innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres, eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht zu erstellen.
Betreibt ein KIWANIS-Club einen Geschäftsbetrieb („Erwerbsbetrieb“), das sind Punschstände, Veranstaltungen (z.B. Bälle, Konzerte), Inserate in Vereinsbroschüren über 25 % der Seitenzahl, Warenverkäufe über dem Selbstkostenpreis etc., so unterliegt der Verein mit diesen Einnahmen der Körperschaft- und Umsatzsteuer. Liegen die Einnahmen des Geschäftsbetriebs unter € 40.000,00 (netto) p.a. und werden die Überschüsse aus diesem Erwerbsbetrieb dem begünstigten Vereinszweck zugeführt, kommt es allerdings nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins.
Übersteigen die Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb € 40.000,00 (netto), muss beim zuständigen Finanzamt um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden, damit für die übrigen Einnahmen des Vereins (also Mitgliedsbeiträge, Sachspenden, Geldspenden, Subventionen, Bausteinaktionen, Erbschaften) die Steuerfreiheit erhalten bleibt. Für die Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb und den damit zusammenhängenden Ausgaben gelten zusätzlich die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung entsprechend den Bestimmungen der BAO. Daher sind Mitgliedsbeiträge, Spenden usw. auf vom Erwerbsbetrieb getrennten Konten zu führen.
Innerhalb von vier Monaten ab Erstellen der Einnahmen- und Ausgabenrechnung haben die Rechnungsprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel zu prüfen. Jeder KIWANIS-Club hat zwei Rechnungsprüfer zu bestellen. Sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, werden die Rechnungsprüfer für ein Jahr bestellt. Ihre Auswahl obliegt ausschließlich der Mitgliederversammlung. Die Rechnungsprüfer müssen unabhängig und unbefangen sein, es dürfen keine Mitglieder des Vorstandes zu Rechnungsprüfern bestellt werden.
Der Bericht der Rechnungsprüfer hat entweder die Ordnungsmäßigkeit und die statutengemäße Verwendung der Mittel zu bestätigen oder festgestellte Gebarungsmängel aufzuzeigen. Auf ungewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben und In-sich-Geschäfte des Vorstandes ist besonders hinzuweisen. Die Rechnungsprüfer sind ausschließlich den Mitgliedern des KIWANIS-Clubs berichtspflichtig, selbst wenn sie erhebliche Unregelmäßigkeiten feststellen!
Unangemessene Ausgaben im Sinne einer Begünstigung von Mitgliedern oder Vereinsvorständen oder Dritten können steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden, wobei ich persönlich schon Bedenken im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit habe, wenn Charity-Einnahmen für einen Clubausflug oder eine -feier verwendet werden.
Abschließend wird auf die Bestimmung des § 24 VerG verwiesen:
„Verletzt ein Mitglied des Vereinsorgans unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters seine gesetzlichen oder statutarischen Pflichten oder rechtmäßige Beschlüsse eines Vereinsorgans, so haftet es dem Verein für den daraus entstandenen Schaden; dies gilt sinngemäß auch für Rechnungsprüfer.“ Aufgrund einer Novelle mit Wirksamkeit ab 1.1.2012 ist jedoch die Haftung bei unentgeltlicher Tätigkeit des Vereinsorgans auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt worden.

Per Definition ist Freude eine sehr persönliche, innere und spontane positive emotionale Reaktion, ausgelöst durch Taten, Situationen, Personen oder aber auch durch Erinnerungen. Freude als Zustand der persönlichen Beglückung wird durchaus in verschiedenen Richtungen und Stärken erlebt und bringt letztlich ein Gefühl der inneren Zufriedenheit zum Ausdruck.
„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es", sagte Erich Kästner. Immer mehr Menschen haben sich dieses Zitat zur Lebensdevise gemacht und entwickeln kontinuierlich Ideen, wie sie Gutes in die Welt bringen könnten. Engagiert und couragiert. Unabhängig von der Zugehörigkeit zu Organisationen. Ob in Service-Clubs, in kirchlichen oder weltlichen non-profit Organisationen oder bei Einsatzorganisationen, basierend auf ehrenamtlichem Engagement.
In einer unlängst erhaltenen Presseaussendung wurde auf das Freiwilligenjahr 2011 hingewiesen: „egal ob bei der Feuerwehr und Rettungsorganisationen, in Sportvereinen, Bürgerinitiativen, in der Nachbarschaftshilfe oder in der Politik. Freiwilliges Engagement ist eine derart wichtige Stütze unserer Gesellschaft, dass die Europäische Union dies zum Jahresthema 2011 gemacht hat. Mit knapp 44 Prozent Freiwilligen in der Bevölkerung über 15 Jahren liegt Österreich laut einer EU-weiten Erhebung zusammen mit den Niederlanden und Schweden an der Europaspitze“.
Freiwillige vor
Die gesellschaftliche Entwicklung ist heute wesentlich geprägt von einer zunehmenden Globalisierung der Lebenswelt, von ständigen Veränderungen und Ungewissheiten, die sich in einer Lockerung der traditionellen Bindungen zu Familie, Glauben etc. bemerkbar machen. Doch gerade in unseren derzeit wirtschaftlich schwierigen Zeiten zeigt sich nun, dass freiwilliges Engagement wieder eine stärkere Bedeutung bekommt und dass der Kontakt unter Nachbarn oder in den Gemeinden enger wird. Menschlichkeit ist wieder gefragt und soziale Tugenden wie Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft scheinen gerade auch bei jungen Menschen auf dem Vormarsch zu sein.
Kein Dorf, keine Stadt, kein Land und keine Gesellschaft kommt ohne den gemeinschaftlichen Unterbau von selbstorganisierten Netzwerken auf ehrenamtlicher Basis aus. Das Ehrenamt – als übergeordneter Begriff für jedwedes soziale Engagement - ist schon jetzt bedeutsam für die Gesellschaft, es wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Über das Ehrenamt wird vieles geleistet, was unsere Gesellschaft und das Leben der Menschen sicherer, angenehmer, mobiler, erfolgreicher, freudvoller und heller macht. Und jeder ehrenamtlich Tätige (m/w) ist – mitunter aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet - ein Teil davon!
In mancher Hinsicht sind Menschen einzigartig. Nur sie verfügen unter allen Lebewesen über Geist und Intelligenz, können denken, verstehen und schöpferisch sowie freudebringend arbeiten. Der Mensch verfügt über die dafür notwendige geistige Freiheit, kann Entscheidungen treffen und ist in der Lage bewusst Gutes tun und dafür auch die Verantwortung zu übernehmen. In ihrem Tun stehen Ehrenamtliche daher in einer besonderen Verantwortung im Sinne von „Freude daran zu haben, Gutes zu tun“.
Gutes tun und Freude haben
Ehrenamtlich tätige sind Menschen, die mehr tun, als sie eigentlich tun müssten. Es ist eine Geschichte von Personen, die sich in vorbildlicher Weise der herausragenden Kultur des persönlichen Dienens und Helfens in unserem Heimatland widmen und daher eine tragende Säule unserer Gesellschaft einnehmen.
Nutzen wir alle daher unser Engagement, unseren Geist und unsere Intelligenz dazu, um uns mit persönlicher Qualität im täglichen Miteinander auch weiterhin auf den Weg zu machen, Gutes zu tun und Freude daran zu haben - im Zusammenfluss von Gedanken und Talenten von Vielen. Denn: ehrenamtliches Engagement ist Impulsgeber, ist bereichernd, baut Brücken innerhalb einer Gesellschaft und zwischen Gesellschaften und bringt neben Hilfe vor allem persönliche Freude.
Thomas Meier